Die Begutachtung erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer freiwilligen Teilnahme der zu begutachtenden Person. Die während der Begutachtung erhobenen Informationen unterliegen der Schweigepflicht mit Ausnahme der für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung relevanten Inhalte, die im Gutachten verwendet werden.
Wir erstellen psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht, ausschließlich im Auftrag von Gerichten und von Jugendämtern.
Die Begutachtung beginnt nach Auftragseingang mit dem Aktenstudium, anschließend erfolgen Gespräche, testpsychologische Untersuchungen und ggf. Verhaltensbeobachtungen in den Praxisräumen oder ggf. am Aufenthaltsort der zu begutachtenden Person. Im Rahmen familienrechtlicher Fragestellungen erfolgen in der Regel zusätzlich Hausbesuche. Gegebenenfalls werden – mit dem Einverständnis der betroffenen Personen – Gespräche mit weiteren relevanten Personen geführt. Die Gespräche mit den Betroffenen finden in der Regel ohne die Anwesenheit weiterer Personen statt; ausgenommen sind Dolmetscherinnen oder Begleitpersonen bei besonderen Umständen. Im Erstgespräch erfolgt eine ausführliche Erläuterung des Begutachtungsprozesses; Fragen und individuelle Besonderheiten finden jederzeit Raum und Berücksichtigung. Die Gespräche und einige Untersuchungsschritte werden auf Tonband bzw. mit einer Kamera aufgenommen, das Einverständnis der Beteiligten immer vorausgesetzt.
Begutachtungen im Familienrecht dauern in der Regel etwa fünf bis sechs Monate.