Qualität

Qualität

Alle bei uns tätigen Sachverständigen sind Diplom-PsychologInnen oder haben einen entsprechenden Mastertitel erworben. Zusätzlich verfügen wir und unsere MitarbeiterInnen entweder über eine bereits abgeschlossene rechtspsychologische Zusatzausbildung oder sie befinden sich in spezifischen Weiterbildungen (FachpsychologIn für Rechtspsychologie BDP/DGPs, Master in Rechtspsychologie, Fortbildungsmodule der Psychotherapeutenkammer NRW – Schwerpunkt Familienrecht). Darüber hinaus haben die meisten MitarbeiterInnen verschiedene weitere Qualifikationen.

Alle Gutachten werden bei den KollegInnen, die sich noch in der fachlichen Weiterbildung befinden, von erfahrenen rechtspsychologischen GutachterInnen supervidiert.

Unsere Gutachten beruhen auf den Richtlinien zur Erstellung psychologischer Gutachten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen und berücksichtigen die “Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht” der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2019.

Die Vorgehensweise bei den Begutachtungen wird transparent gemacht und die Untersuchungen zuverlässig dokumentiert (z.B. durch Tonbandmitschnitte/Videoaufnahmen). Intern regelt ein Qualitätsmanagementsystem die Abläufe.

Alle MitarbeiterInnen der Praxisgemeinschaft bilden sich regelmäßig fort; das Praxisfachteam sorgt zusätzlich für den erforderlichen fachlichen Austausch und die Supervision der MitarbeiterInnen.

Regelmäßige Literaturecherchen, das Literaturstudium und Präsentationen von Studien im Fachteam garantieren einen hohen wissenschaftlichen Standard unserer Begutachtungen und unserer Interventionen bei lösungsorientiertem Vorgehen.

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