Leistungen

Unsere Leistungen

Wir erstellen rechtspsychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht. Neben der inhaltlichen Qualität unserer Arbeit ist uns insbesondere eine termintreue Arbeitsweise wichtig, um für alle Beteiligten möglichst schnell Klarheit über die in Frage stehenden Sachverhalte zu schaffen. Nähere Informationen zu den einzelnen Inhaltsbereichen finden Sie im Folgenden.

Familienpsychologische Gutachten

Die familienrechtlichen Begutachtungen führen zu psychologisch fundierten Empfehlungen an das Gericht bei Fragen zur elterlichen Sorge oder im Zusammenhang mit Umgangskontakten, bei möglichen Kindeswohlgefährdungen oder Zweifeln an der Erziehungsfähigkeit von Eltern.

Auch ob Rückführungen bereits außerhäuslich untergebrachter Kinder zu den Eltern möglich sind, können wir auf der Grundlage von wissenschaftlich-psychologischen Erkenntnissen einschätzen. Die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen enthält klare und eindeutige Empfehlungen und – wenn möglich – praktikable Lösungen und Hilfestellungen.

Wir unterstützen zudem streitende Eltern während der Gutachtenzeit gemäß § 163 FamFG dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden und bessere Verständigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, die Bearbeitungsdauer für eine Begutachtung in angemessenen Grenzen zu halten. Um dafür von vorneherein die beste Grundlage zu schaffen, informieren wir regelmäßig und aktuell über die Bearbeitungsdauer bei den einzelnen Sachverständigen.

Einen Überblick über unsere aktuellen Bearbeitungszeiten finden Sie hier.

Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen

Wir verfügen über einen umfangreichen Bestand an psychologischen Test-, Fragebogen- und Beobachtungsverfahren zur Einschätzung von Entwicklungsstand, Leistungsstand, Befindlichkeit und Verhalten von Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von sechs Monaten bis zu 18 Jahren. Ferner kann in verschiedenen Altersgruppen eine Einschätzung der Bindungsqualität bzw. des inneren Bindungsmusters von Kindern erfolgen. Unter Bindung wird hier eine besondere Beziehung zwischen einem Kind und einer Bezugsperson nach der Bindungstheorie von Bowlby und Ainsworth verstanden (Ainsworth, Blehar, Waters & Wall, 1979; Bowlby, 1986).

Eine solche Diagnostik ist für die familienrechtspsychologische Begutachtung bedeutsam, kann aber auch interessierten Eltern, Jugendämtern und Verfahrensbeiständen angeboten werden.