Unsere Leistungen
Wir erstellen familienrechtspsychologische sowie aussagepsychologische Sachverständigengutachten. Neben der inhaltlichen Qualität unserer Arbeit ist uns insbesondere eine termintreue Arbeitsweise wichtig, um für alle Beteiligten möglichst schnell Klarheit über die in Frage stehenden Sachverhalte zu schaffen. Nähere Informationen zu den einzelnen Inhaltsbereichen finden Sie im Folgenden.
Familienpsychologische Gutachten
Die familienrechtlichen Begutachtungen führen zu psychologisch fundierten Empfehlungen an das Gericht bei Fragen zur elterlichen Sorge oder im Zusammenhang mit Umgangskontakten, bei möglichen Kindeswohlgefährdungen oder Zweifeln an der Erziehungsfähigkeit von Eltern.
Auch ob Rückführungen bereits außerhäuslich untergebrachter Kinder zu den Eltern möglich sind, können wir auf der Grundlage von wissenschaftlich-psychologischen Erkenntnissen einschätzen. Die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellungen enthält klare und eindeutige Empfehlungen und – wenn möglich – praktikable Lösungen und Hilfestellungen. Hierbei legen wir Wert auf ein transparentes, multimodales Vorgehen.
Wir unterstützen zudem streitende Eltern während der Gutachtenzeit gemäß § 163 FamFG dabei, eine einvernehmliche Lösung zu finden und bessere Verständigungsmöglichkeiten zu entwickeln. Insbesondere setzen wir uns dafür ein, die Bearbeitungsdauer für eine Begutachtung in angemessenen Grenzen zu halten.
Aussagepsychologische Gutachten
Bei der aussagepsychologischen Begutachtung beurteilen wir die Aussagetüchtigkeit des Zeugen oder der Zeugin sowie die Glaubhaftigkeit der Aussage. Dabei soll beurteilt werden, ob eine Zeugenaussage erlebnisbasiert ist oder nicht. Richtlinie stellt dabei das BGH-Urteil vom 30.07.1999 (1 StR 618/98).
Gerade bei kindlichen und auch heranwachsenden Zeugen, bei Zeugen mit besonderen Einschränkungen oder Belastungen (wie kognitiven Einschränkungen, psychischen Belastungen und bestimmten psychischen Störungsbildern/Diagnosen) sowie bei besonderen Konstellationen (z. B. therapeutische Interventionen, lange zurückliegende Ereignisse werden geschildert, es wird von wiederholter Viktimisierung berichtet) kommt die aussagepsychologische Begutachtung zur Anwendung und eignet sich als Methode zur Feststellung der Glaubhaftigkeit von Aussagen. Dabei wird großer Wert auf ein transparentes Vorgehen – sowohl für die Zeugen als auch die Auftraggeber – und eine Orientierung an aktuellen wissenschaftlichen Standards gelegt.
