Qualität

Qualität

Alle bei uns tätigen Sachverständigen sind Psycholog*innen mit einem entsprechenden Mastertitel. Zusätzlich verfügen wir entweder über eine bereits abgeschlossene rechtspsychologische Zusatzausbildung oder befinden uns der Weiterbildung dazu (Fachpsychologe bzw. Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs).

Alle Gutachten werden der Kolleg*innen, die sich noch in der fachlichen Weiterbildung befinden, von erfahrenen rechtspsychologischen Gutachter*innen unseres Teams supervidiert.

Unsere Gutachten beruhen auf den Richtlinien zur Erstellung psychologischer Gutachten des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen und berücksichtigen die „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht” der Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2025 bzw. in der Aussagepsychologie das BGH-Urteil vom 30.07.1999 (1 StR 618/98).

Die Vorgehensweise bei den Begutachtungen wird transparent gemacht und die Untersuchungen zuverlässig dokumentiert (z.B. durch Tonbandmitschnitte/Videoaufnahmen).

Darüber hinaus bilden wir uns regelmäßig fort; das interne Praxisfachteam sorgt zusätzlich für den erforderlichen fachlichen Austausch. Regelmäßiges Literaturstudium und Präsentationen von Studien im Fachteam garantieren einen hohen wissenschaftlichen Standard unserer Begutachtungen und unserer Interventionen bei lösungsorientiertem Vorgehen.

Alt Text